AllSkyKamera EDU - Das Lernportal
AllSkyKamera EDU - Das Lernportal Echte Forschungs-, Umwelt- und Weltraumdaten für Unterricht und außerschulische Bildung
Auftragsverarbeitung

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung von Bildungs- und Lernendendaten durch AllSkyKamera EDU im Auftrag einer Schule, Organisation oder eines Lernorts.

Version 2026-08-25-1

1. Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt ausschließlich, soweit die im Hauptvertrag bezeichnete Schule, Organisation oder sonstige Lernstätte für Bildungs- oder Lernendendaten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist und AllSkyKamera EDU diese Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet. Für Verarbeitungen, bei denen AllSkyKamera EDU selbst über Zwecke und Mittel entscheidet, gilt diese Vereinbarung nicht.

2. Vertragsparteien

Auftragsverarbeiter: Stefan Gotthold, Einzelunternehmer, Marie-Curie-Allee 88, 10315 Berlin, Deutschland, handelnd unter AllSkyKamera EDU, E-Mail: edu@allskykamera.space.

Verantwortlicher: die im Hauptvertrag, Angebot, Auftrag oder in der Lizenzvereinbarung bezeichnete Schule, Organisation oder Lernstätte.

3. Hauptvertrag und Rangfolge

Hauptvertrag ist die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung über die Bereitstellung und Nutzung von AllSkyKamera EDU, einschließlich des angenommenen Angebots, Auftrags oder der Lizenzvereinbarung. Diese Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten für die Auftragsverarbeitung. Bei Widersprüchen gehen ihre besonderen Regelungen zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrags vor, soweit dies rechtlich zulässig ist.

4. Gegenstand, Art und Zweck

Gegenstand ist die technische Bereitstellung, Speicherung, Zuordnung, Anzeige, Auswertung, Sicherung und Löschung von Bildungs- und Lernendendaten für Lernmodule, Lerngruppen, Lernsessions, Aufgaben, Quizze, Rückmeldungen und berechtigte Auswertungen. Verarbeitungsvorgänge können außerdem die Übermittlung innerhalb berechtigter Rollen, den Export oder die Ausgabe von Ergebnissen sowie anlassbezogenen Support und Wartung umfassen. Zweck ist die Durchführung und Administration der vom Verantwortlichen gesteuerten Bildungsangebote.

5. Abgrenzung eigenverantwortlicher Verarbeitung

Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind insbesondere Kunden- und Vertragsdaten, Angebote, Aufträge, Rechnungen, Zahlungsstatus, die übliche Account- und Login-Sicherheit, eigene System- und Sicherheitsprotokolle sowie kaufmännische Nachweise und Supportkommunikation, soweit AllSkyKamera EDU diese Daten als eigener Verantwortlicher verarbeitet. Einzelheiten zu diesen Verarbeitungen enthält die Datenschutzerklärung.

6. Dauer

Die Auftragsverarbeitung beginnt mit der wirksamen Einbeziehung dieser Vereinbarung und läuft für die Dauer des Hauptvertrags. Mit dem Ende einer Lernortlizenz werden die operativen Funktionen gesperrt oder auf den reduzierten Ablaufzustand begrenzt. Die operativen Lernortdaten werden ab diesem Lizenzende 90 Tage für eine mögliche Reaktivierung vorgehalten; die Vorhaltung begründet keine uneingeschränkte operative Nutzbarkeit. Bei rechtzeitiger Reaktivierung kann derselbe Datenbestand wieder nutzbar werden. Anschließend gelten die Regelungen zur Rückgabe und Löschung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die eigenverantwortlichen Verarbeitungen nach Abschnitt 5 bleiben unberührt.

7. Weisungen

AllSkyKamera EDU verarbeitet die Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, einschließlich Weisungen zu Übermittlungen in Drittländer, sofern nicht Unionsrecht oder deutsches Recht eine Verarbeitung verlangt. Die bestimmungsgemäße Konfiguration und Nutzung der vorgesehenen Portalbereiche, insbesondere die Anlage und Verwaltung von Gruppen und Sessions sowie die Nutzung verfügbarer Verwaltungs- und Löschfunktionen, gilt im Rahmen des Hauptvertrags als dokumentierte Standardweisung. Zusätzliche Weisungen können in Textform, etwa per E-Mail an edu@allskykamera.space, erteilt werden; sie begründen keinen Anspruch auf unvereinbarte Sonderentwicklungen.

Verlangt das Recht eine abweichende Verarbeitung, wird der Verantwortliche vorab über die rechtliche Anforderung informiert, soweit das Gesetz dies nicht aus wichtigem öffentlichen Interesse verbietet. Hält AllSkyKamera EDU eine Weisung für datenschutzrechtswidrig, wird der Verantwortliche unverzüglich informiert und die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung ausgesetzt, soweit dadurch keine zwingende Rechtspflicht verletzt wird.

8. Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche bestimmt Zwecke, zulässige Inhalte, betroffene Personen, Zugriffsberechtigungen sowie die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung. Er informiert betroffene Personen, gewährleistet die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der übermittelten Daten, vergibt nur erforderliche Berechtigungen und erteilt eindeutige Weisungen. Er nutzt für Lernende nach Möglichkeit Pseudonyme und übermittelt keine Daten, die für das Bildungsangebot nicht erforderlich sind. Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und auf tragfähiger Rechtsgrundlage verarbeitet werden.

9. Pflichten des Auftragsverarbeiters

AllSkyKamera EDU verarbeitet die Daten ausschließlich im vereinbarten Umfang, stellt die Einhaltung dieser Vereinbarung sicher, führt die gesetzlich erforderlichen Verzeichnisse und arbeitet auf Anfrage mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammen. Der Auftragsverarbeiter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, informiert den Verantwortlichen, wenn eine Weisung oder Änderung die Leistung oder Sicherheit wesentlich beeinflusst, und stellt die zur Erfüllung von Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen bereit.

10. Vertraulichkeit, Support und Wartung

Personen mit Zugriff auf Auftragsdaten werden zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und erhalten nur die für ihre Aufgaben notwendigen Berechtigungen. Support- und Wartungszugriffe erfolgen anlassbezogen, auf das erforderliche Maß beschränkt und durch berechtigte Personen. Eine Einsicht in Lernendeninhalte erfolgt nur, soweit sie zur Fehleranalyse, Sicherheit, Vertragserfüllung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

11. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die in Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen sind Bestandteil dieser Vereinbarung. AllSkyKamera EDU darf sie an technische Entwicklungen anpassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert. Der Verantwortliche prüft, ob die Maßnahmen für seine konkrete Verarbeitung und das jeweilige Risiko ausreichend sind.

12. Weitere Auftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt die allgemeine schriftliche Genehmigung für die in Anlage 3 genannten weiteren Auftragsverarbeiter. AllSkyKamera EDU informiert vor einer beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung in Textform und ermöglicht einen begründeten datenschutzrechtlichen Widerspruch innerhalb einer angemessenen Frist. Weitere Auftragsverarbeiter werden durch Vertrag zu mindestens gleichwertigen Pflichten nach Art. 28 DSGVO verpflichtet. AllSkyKamera EDU bleibt gegenüber dem Verantwortlichen im gesetzlich vorgesehenen Umfang für deren Pflichterfüllung verantwortlich.

13. Drittlandübermittlungen

Auftragsdaten werden nur auf dokumentierte Weisung oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder an eine internationale Organisation übermittelt. Eine solche Übermittlung setzt zusätzlich die Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO voraus. Die in Anlage 3 beschriebene reguläre Verarbeitung findet in Deutschland beziehungsweise innerhalb der EU oder des EWR statt.

14. Rechte betroffener Personen

Der Verantwortliche bleibt für die Bearbeitung von Anträgen betroffener Personen zuständig. Geht ein Antrag bei AllSkyKamera EDU ein, wird er ohne unnötige Verzögerung an den Verantwortlichen weitergeleitet. AllSkyKamera EDU unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

15. Datenschutzverletzungen

AllSkyKamera EDU informiert den Verantwortlichen ohne unangemessene Verzögerung, nachdem eine Verletzung des Schutzes der Auftragsdaten bekannt geworden ist. Die Mitteilung beschreibt, soweit verfügbar, Art des Vorfalls, betroffene Daten und Personenkategorien, bekannte oder mögliche Folgen sowie ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen und enthält die Angaben, die der Verantwortliche für seine Prüfung und Meldungen nach Art. 33 und 34 DSGVO benötigt. Noch nicht verfügbare Informationen werden ohne unangemessene Verzögerung nachgereicht. Maßnahmen zur Begrenzung und Behebung werden unterstützt und dokumentiert.

16. Unterstützung nach Art. 32 bis 36 DSGVO

Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen unterstützt AllSkyKamera EDU den Verantwortlichen bei der Sicherheit der Verarbeitung, der Bewertung und Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und gegebenenfalls vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden. Umfang und Form richten sich nach dem konkreten Risiko und der vereinbarten Leistung.

17. Nachweise und Kontrollen

AllSkyKamera EDU stellt die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zunächst durch geeignete Dokumentationen und Nachweise zur Verfügung und ermöglicht bei berechtigtem Anlass angemessene Überprüfungen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten, zur Vertraulichkeit verpflichteten Prüfer. Kontrollen sind grundsätzlich rechtzeitig anzukündigen, auf den erforderlichen Umfang zu begrenzen und so durchzuführen, dass Sicherheit, Geschäftsgeheimnisse, Rechte anderer Kunden und Organisationen sowie der laufende Betrieb geschützt bleiben. Zugangsdaten, Schlüssel oder fremde Daten werden nicht offengelegt. Bei konkretem Anlass oder behördlicher Anordnung kann eine kurzfristigere Prüfung erforderlich sein.

18. Rückgabe und Löschung

Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen und Ablauf der 90-tägigen Übergangsfrist gibt AllSkyKamera EDU die Auftragsdaten nach Wahl des Verantwortlichen zurück oder löscht sie nach dem geltenden Löschprozess und löscht vorhandene Kopien, sofern keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Speicherung besteht. Soweit Daten in Sicherungen enthalten sind, werden sie im Rahmen der vorgesehenen Sicherungszyklen unzugänglich gehalten und überschrieben beziehungsweise gelöscht. Die Rückgabe muss vor Ablauf der Übergangsfrist angefordert und technisch vereinbart werden.

19. Einbeziehung und Schlussbestimmungen

Diese Webseite allein begründet keinen Vertrag und ihre bloße Ansicht gilt nicht als Annahme. Die Vereinbarung wird erst wirksam, wenn sie in den Hauptvertrag oder den dafür vorgesehenen Abschlussprozess einbezogen und von beiden Parteien in schriftlicher oder elektronischer Form vereinbart wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen derselben Form. Im Übrigen gelten der Hauptvertrag, die DSGVO und das anwendbare deutsche Recht.

Anlage 1 – Beschreibung der Auftragsverarbeitung

Gegenstand und Verarbeitungstätigkeiten: Technische Bereitstellung, Erhebung, Erfassung, Speicherung, Ordnung, Zuordnung, Anzeige, Auswertung, Übermittlung an berechtigte Rollen, Sicherung, Export beziehungsweise Ausgabe und Löschung der Auftragsdaten sowie anlassbezogener Support.

Betroffene Personen: Lernende; Lehrkräfte und betreuende Personen, soweit sie im vom Verantwortlichen gesteuerten Bildungskontext handeln; Teilnehmende an Workshops.

Datenarten: pseudonyme Lernendenkennungen, Nicknames oder Kürzel, technische Kennungen, Gruppen, Lernsessions und Zuordnungen, Fortschritt, Antworten, Quiz- und Aufgabendaten, Ergebnisse und Bewertungen, Feedback, optionale Freitexte, gegebenenfalls Ergebnisdateien oder Uploads sowie erforderliche Nutzungs- und Zuordnungsdaten.

Lernendenmodell: Für Lernende sind weder eine eigene E-Mail-Adresse noch ein Klarname erforderlich. Zugänge können mit pseudonymem Nickname, Kürzel oder technischer Kennung sowie Code, PIN, Session-, Gast- oder Workshopzugang geführt werden. Die Pseudonymisierung macht diese Daten nicht anonym.

Zweck und Dauer: Die Verarbeitung dient ausschließlich der Bereitstellung und Durchführung des gesteuerten Bildungsangebots. Die Dauer richtet sich nach Abschnitt 6 und Abschnitt 18.

Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Transportverschlüsselung mittels TLS für die Webanwendung.
  • Zugangs- und Zugriffskontrolle mit sicher gehashten Passwörtern, rollenbasierten Berechtigungen und anlassbezogener Administration.
  • Trennung von Organisationen und Lernorten durch zugeordnete Rollen- und Bereichsprüfungen.
  • Geschützte, berechtigungsgeprüfte Auslieferung nicht öffentlicher Dateien und Lerninhalte.
  • Datensparsame Protokollierung sicherheits- und betriebsrelevanter Ereignisse; kein reguläres Inhaltsprotokoll jeder Lernhandlung.
  • Beschränkter administrativer Serverzugang sowie regelmäßige Sicherheits- und Systemaktualisierungen.
  • Datensicherung und dokumentierte Wiederherstellungsverfahren zur Unterstützung von Verfügbarkeit und Wiederanlauf.
  • Datenminimierung und pseudonyme Lernendenzugänge ohne notwendige Lernenden-E-Mail oder Klarnamen.
  • Verfahren zur rollenbezogenen Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Export und Löschung im Rahmen der vorhandenen Administrations- und Supportprozesse.
  • Trennung öffentlicher Inhalte von geschützten Produktivdaten und privaten Speicherbereichen.

Anlage 3 – Genehmigte weitere Auftragsverarbeiter

Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland. Leistung: Hosting- und Serverinfrastruktur für Webanwendung, Datenbank und geschützte Dateispeicherung. Ort der regulären Verarbeitung: Deutschland beziehungsweise EU/EWR.

Weitere Dienste, die Nutzende unmittelbar und eigenverantwortlich über ihren Browser aufrufen, sind nicht allein deshalb weitere Auftragsverarbeiter dieser Vereinbarung.